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Folgender Artikel wurde Uns von einer bayrischen Terrarianerin zur Veröffentlichung übermittelt: |
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Interessantes Urteil für Vogelspinnenhalter Das bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat unter dem Aktenzeichen AN 5 K 97.00682 zugunsten eines Vogelspinnenzüchters entschieden, dass die Haltung von Vogelspinnen von der Gemeinde zu Unrecht als genehmigungspflichtig eingestuft war. Der
Vogelspinnenzüchter hatte bei seiner Gemeinde eine Haltergenehmigung
beantragt, die ihm aber versagt wurde. Somit fallen die vom
Kläger gehaltenen Spinnen nicht unter "gefährliche Tiere" im Sinne von
§ 37 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz). Das Urteil ist seit
17. Juli 1998 rechtskräftig. Es scheint das erste Urteil in Deutschland zu
sein, das feststellt, dass Vogelspinnen keine gefährlichen Tiere sind und
deshalb ihre Haltung keiner behördlichen Genehmigung bedarf. |